Unsere Hausordnung

Wir freuen uns, Sie im Zoologischen Garten Saarbücken begrüßen zu dürfen. Bitte beachten Sie in Ihrem Interesse und im Interesse unserer Tiere folgende Besucherordnung.

Der Zoologische Garten Saarbücken stellt ein bedeutendes Naherholungsziel im grenznahen Bereich dar. Er dient der Bildung, der Forschung und dem Naturschutz. Aus Tierschutz- und aus Sicherheitsgründen bitten wir Sie folgende Regeln zu beachten:

  • Der Besuch des Zoologischen Gartens ist nur mit gültiger Eintrittskarte gestattet.
  • Mit dem Nachweises eines entsprechenden Dokumentes zahlen Sie den ermäßigten Eintrittspreis. Als Nachweis gilt zum Beispiel Schwerbehindertenausweis, Feststellungsbescheid, Schülerausweis, Studierendenausweis, Rentnerausweis, etc.
  • Den Weisungen des Zoopersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Das Zoopersonal ist berechtigt Besucher, aus gegebenen Anlass, dem Zoo zu verweisen.
  • Alle unsere Zootiere erhalten sorgfältig zusammengesetztes, ihren Bedürfnissen und Verhalten entsprechendes Futter. Um die Gesundheit unserer Tiere ncht zu gefährden und um diese nicht zum "betteln" zu erziehen, gilt im gesamten Zoo Fütterungsverbot.
  • Es ist nicht gestattet, Fremdkörper (Spiegel, Bälle, Steine etc.) in die Gehege zu werfen oder Gegenstände aus den Tierunterkünften zu entnehmen.
  • Das Spielen mit Bällen jeglicher Art ist im gesamten Zoo untersagt.
  • Das Übersteigen der Absperrungen bzw. das Greifen in die Tieranlagen gefährdet Tier und Mensch und ist daher verboten. Auch Tiere brauchen ihre Ruhepausen. Versuchen Sie bitte nicht, die Aufmerksamkeit der Tiere durch lautes Rufen, Klopfen gegen die Scheiben u.ä. auf sich zu lenken. Das Abspielen von Radios etc., sowie Musizieren und Lärmen ist nicht erlaubt.
  • Filmen und Fotografieren für private Zwecke ist erwünscht. Für gewerbliche Aufnahmen ist eine Genehmigung der Zooleitung erforderlich. Beachten Sie bitte das Blitzlichtverbot in einigen Häusern.
  • Das Fahren mit Fahrrädern, Rollern, Treträdern, Rollschuhe, Inline-Skates, Scootern, Skateboards u.ä. ist wegen akuter Unfallgefahr untersagt.
  • Helfen Sie mit den Zoo sauber zu halten. Benutzen Sie die bereitgestellten Abfallbehälter.
  • Hunde dürfen an der kurzen Leine mitgeführt werden. Sie dürfen aber nicht in die Tierhäuser oder auf die Spielplätze. Hundekot entsorgen Sie bitte mit den Hundekotbeuteln, die in speziellen Halterungen zu finden sind. Diese Halterungen sind im ganzen Zoo verteilt.
  • Bitte beachten Sie die Schließzeiten des Zoos.

Für den Streichelzoo gelten folgende Regeln:

  • Bitte vermeiden Sie, die Tiere zu ängstigen. Die Ställe sind ausgewiesene Ruhezonen! Diese dürfen nicht betreten werden.
  • Im Streichelzoo darf nicht geraucht werden (Feuergefahr). Bitte nehmen Sie keine Kinderwagen mit in den Streichelzoo.

Die Zooverwaltung behält sich vor, aus betrieblichen Gründen einzelne Bereiche des Gartens oder auch einzelne Tierhäuser für den Besucherverkehr zu sprerren. Bitte beachten Sie besondere örtliche Anweisungen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Fundsachen nur vier Wochen an unserer Kasse für Sie aufbewahren können.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt im Zoologischen Garten Saarbrücken!

Die Werkleitung des Zoologischen Gartens Saarbrücken